Arten von Meldungen
Interne Meldung: Die Mitteilung, schriftlich oder mündlich, wird über einen speziellen internen Kanal innerhalb der öffentlichen oder privaten Organisation eingereicht. Dieser Meldekanal muss die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der betroffenen Person sowie der in der Meldung genannten Person gewährleisten, ebenso wie den Inhalt und die zugehörige Dokumentation.
Externe Meldung: Die Mitteilung, schriftlich oder mündlich, erfolgt über einen externen Kanal, der von der ANAC (Nationale Antikorruptionsbehörde) eingerichtet wurde und ebenfalls die oben genannten Vertraulichkeitsgarantien sicherstellt;
öffentliche Offenlegung: Informationen über Verstöße werden durch Presse oder elektronische Medien oder auf andere Weise öffentlich gemacht, die geeignet sind, eine große Anzahl von Personen zu erreichen. Die meldende Person genießt den im Dekret vorgesehenen Schutz nur, wenn: eine interne oder externe Meldung erfolgt ist, auf die keine Rückmeldung zu den vorgesehenen oder ergriffenen Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Meldung gegeben wurde; die meldende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen kann; die meldende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass eine externe Meldung das Risiko von Repressalien mit sich bringen oder nicht wirksam weiterverfolgt werden könnte (z. B. aufgrund des Risikos, dass Beweise verborgen oder vernichtet werden).